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Ersatzneubau KRH Klinikum Robert Koch Gehrden visual Mobilansicht

Ersatzneubau am KRH Klinikum Robert Koch Gehrden – Ein modernes Krankenhaus für die Zukunft

Das KRH Klinikum Robert Koch Gehrden wird umfassend modernisiert, um eine zukunftssichere und erstklassige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Der Ersatzneubau soll den alten Teil der Klinik ersetzen, um den steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht werden – für unsere Patientinnen und Patienten, Mitarbeitende und für die gesamte Region.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über alle wichtigen Entwicklungen, den Baufortschritt und relevante Hintergründe. 

Der Ersatzneubau wird direkt an das bestehende Gebäude von 2015 angeschlossen und umfasst:

  • 250 Betten
  • 8 Pflegestationen
  • ein Zentraler OP-Bereich
  • Entbindungsstation
  • Herzkathetermessplätze
  • ein Aufnahme- und Untersuchungszentrum
  • interdisziplinäre Endoskopie
  • Elektivaufnahme

Mit dem Ersatzneubau entsteht eine hochmoderne medizinische Einrichtung, die den Anforderungen der KRH-Medizinstrategie 2030 gerecht wird. Der Bau umfasst eine Gesamtfläche von 36.793,69 m². Mit Alt- und Ersatzneubau werden insgesamt 349 Betten zur Verfügung stehen.

Stand: 27.03.2026

Ab Sommer 2026: Der Rohbau des Ersatzneubaus KRH Klinikum Robert Koch Gehrden nimmt Gestalt an und wächst Stockwerk für Stockwerk nach oben.

Februar 2026: Neuer Meilenstein mit dem Symbolischen Spatenstich für den Ersatzneubau KRH Klinikum Robert Koch Gehrden, signalisiert den Beginn der nächsten Bauphase

Januar 2026: Das Land Niedersachsen unterstützt das KRH Klinikum Region Hannover erneut mit Fördermitteln. Für den Ersatzneubau erhält das KRH Klinikum Robert Koch Gehrden eine Förderung von weiteren 15,1 Millionen Euro.

Winter 2025/26 bis Frühling 2026: Gründung des neuen Krankenhauses mit Erstellung der Bohrpfähle und gießen der Bodenplatte

Ab 4.Quartal 2025: Start der Baugrube

Bis zum Herbst 2025:

Abschluss der vorbereitenden Gelände- und Kanalarbeiten, Fertigstellung der neuen Stellplatzanlage, Errichtung der Lärmschutzwand zur Von-Reden-Straße

Februar 2025: Das Land Niedersachsen unterstützt das KRH Klinikum Region Hannover mit Fördermitteln. Für den Ersatzneubau erhält das KRH Klinikum Robert Koch Gehrden eine Förderung über weitere 10 Millionen Euro.

 

Oktober 2024: Baustart der Hauptbaumaßnahme mit vorbereitenden Gelände- und Kanalarbeiten

Mai 2024: Erhalt der Baugenehmigung

Januar 2024: Das Land Niedersachsen unterstützt das KRH Klinikum Region Hannover mit Fördermitteln. Für einen Ersatzneubau erhält das KRH Klinikum Robert Koch Gehrden eine Förderung über 10 Millionen Euro.

Ende 2023: Beginn Umbau Verwaltungsgebäude

Weiterführung der Ausführungsplanung

März: Pläne haben sich nicht geändert, HAZ-Artikel vom 27. März 2023

Dezember 2022: Beschluss des Bebauungsplans

Sommer 2021: Aufnahme in das Investitionsprogramm des Landes

Februar 2021: Einreichen des Bauantrags

Januar 2021: Einreichen der Förderantragsunterlage beim Land

April 2020: Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans für das Klinikgelände

Juli 2019: Beauftragung Generalplaner für das Bauvorhaben am KRH Klinikum Robert Koch Gehrden

Zusammenstellung des Projektteams und Projektvorbereitung

Genehmigung des Raum- und Funktionsprogramms für den Ersatzneubau durch das Ministerium

Beantragung des Ersatzneubaus beim Land Niedersachsen

Das KRH Klinikum Robert Koch Gehrden wandelt sich – mit dem geplanten Ersatzneubau entstehen neue Chancen, aber auch Fragen und Gesprächsbedarf. Dieser Prozess wird vom Büro mensch und region begleitet.

Der Auftrag des Büros ist es, den Anwohnenden und Interessierten, zuzuhören und Ihre Meinungen und Erwartungen rund um den Ersatzneubau des Klinikum Robert Koch Gehrden zu erfahren. Dafür werden verschiedene Informations- und Austauschformate angeboten:

Anonyme Online-Umfrage:

Die Umfrage gibt Ihnen anonym die Möglichkeit, Ihre Gedanken zum Ersatzneubau des KRH Klinikum Robert Koch Gehrden mitzuteilen. Ihre Antworten helfen, die aktuelle Situation besser zu verstehen und den Bauprozess transparenter zu gestalten. Die Umfrage dauert ca. 5 Minuten.

Die Umfrage erreichen Sie mit dem folgenden QR-Code oder Sie verwenden den folgenden Link: https://t1p.de/qr5ha

Sprechstunde und Präsenz bei Veranstaltungen:

In unregelmäßigen Abständen bieten wir verschiedene Austauschformate an, wie zum Beispiel Sprechstunden oder im Rahmen von Stadtfesten oder Wochenmärkten, wie zuletzt in Gehrden. Weitere Informations- und Austauschformate folgen. 

Nachbarschaftssprechstunde im Klinikum: Findet am Dienstag, 6. Oktober im Eingangsbereich des Klinikums von 16 bis 18 Uhr statt. Dort werden Fragen zum Neubau beantwortet über den aktuellen Stand informiert. Weitere Termine: 22. Oktober (14-16 Uhr), 28. Oktober (16-18 Uhr).

Kontakt Büro mensch und region:

Bei Fragen und Hinweisen stehen Ihnen Birgit Böhm, Sebastian Cunitz und Fabian Böttcher vom Büro mensch und region zur Verfügung.

E-Mail: nachbarschaft-krh(@)mensch-und-region.de

Telefon: (0511) 44 44 54

Insgesamt stellen wir ca. 130 Parkplätze mit unserer neuen Stellplatzanlage während der Bauphase zur Verfügung. Zusätzlich kann weiterhin der Behelfsparkplatz mit 155 Parkplätzen genutzt werden. 

Mit der Fertigstellung des Teilneubaus werden bei der Notaufnahme 11 Kurzzeitparkplätze und 8 Parkplätze für Dienstleister zusätzlich eingerichtet.

Zu- und Abfahrt zum neuen Parkplatz liegen an der Verlängerung der Franzburger Str. im Bereich der alten Eichenreihe. Die Anfahrt des Parkplatzes ist prinzipiell sowohl über die Robert-Koch-Str. als auch über die Franzburger Str. möglich und hängt von den Festlegungen zur Verkehrslenkung ab.

Auch dies hängt von den Festlegungen zur Verkehrslenkung ab. Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch eine für anfahrende Verkehrsteilnehmer leicht nachvollziehbare Regelung.

Wie aktuell auch erhalten Mitarbeiter, welche einen Vertrag mit Protec eingehen, eine gesonderte Dauerparkkarte (Chipkarte). Mitarbeitern ohne diese Parkkarte müssen wie alle anderen Besucher auch ein tagesaktuelles Parkticket ziehen und dies am Automaten entwerten. 

Dies liegt außerhalb des Handlungshorizonts des Klinikbetriebs.

Ja, dies ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen KRH und Protec.

Da die KRH die Bewirtschaftung der Parkflächen an einen Pächter abgegeben hat, fällt dies unter die vertragliche Vereinbarung mit Protec.

Die erwähnten 60 Parkplätze in den Seitenstraßen sind nicht der Klinik zugeordnet. Diese Zahl ist innerhalb des B-Plan Verfahrens von der Verkehrsbeobachtung erhoben wurden. 

Das Parken in den Seitenstraßen ist legal, da es sich um öffentlichen Straßenraum handelt, führt aber oft zu Konflikten mit Anwohnenden. Eine mögliche Regulierung wäre die Einführung von Anwohnerparken, was jedoch in der Vergangenheit auch von Anwohnenden abgelehnt wurde. 

Aus Sicht der Verantwortlichen sind der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und die Förderung der Fahrradnutzung die besten Mittel, um den Parkdruck zu reduzieren. Zudem hat die Bauaufsicht darauf geachtet, dass ausreichend Parkplätze direkt am Krankenhaus bereitstehen, um Parksuchverkehr in den Seitenstraßen zu minimieren. Die Berechnung des Bedarfes an Parkplätzen richtet sich im Krankenhaus nach der Anzahl der geplanten Betten. Dieser wird im bei Krankenhäusern von überörtlicher Bedeutung mit 1 Parkplatz je 3-4 Betten angesetzt.

Der Parkplatz wurde am 28.Juni 2025 eröffnet.

Die Bewirtschaftung des Parkplatzes obliegt unserem Pächter Protec.

In der Regel finden die Bauarbeiten werktags zwischen 7 – 19 Uhr statt. Ansonsten finden die Regelungen der AVV Baulärm Beachtung. Maßnahmen wie das Einhausen lauter Maschinen (z. B. Kreissägen) werden eingesetzt, um die Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering zu halten. In der Regel finden die Bauarbeiten werktags zwischen 7 – 19 Uhr statt. Ansonsten finden die Regelungen der AVV Baulärm Beachtung. Maßnahmen wie das Einhausen lauter Maschinen (z. B. Kreissägen) werden eingesetzt, um die Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering zu halten.

Es gibt zwei Wartezonen. Eine befindet sich nördlich von Gehrden am Sportplatz parallel zur Straße Richtung Everloh. Die andere befindet sich südlich von Gehrden parallel zur Straße Richtung Lemmie.

Während der Planungen wurden die Bestandsbäume auf dem Gelände genaustens geprüft, inwieweit diese erhalten werden müssen. Als besonders schützenswert wurde die Alte Eichenalle an der Franzburger Straße zwischen neuem Parkplatz und künftigem Ersatzneubau definiert. 

Eine neue Gestaltung der Außenanlage mit Pflanzen wird im Zuge der Freianlagengestaltung zum Ende der Bauphase durchgeführt.

Ja, diese sind Teil des Bauvorhabens und in der Planung enthalten. Zusätzlich wird nach Abbruch des alten Krankenhauses dessen Fläche als Grünraum wiederhergestellt.

Straßen werden nicht gesperrt. Die Verkehrsregelungen in den Zufahrtsstraßen werden so angepasst, dass ein sicherer und gleichmäßig verteilter Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer und den Baustellenverkehr besteht.

Nein, wir bauen ausschließlich innerhalb der Grundstücksgrenzen des KRH. Da es sich um einen Ersatzneubau handelt und die alten Krankenhausteile am Ende der Bauzeit abgerissen werden, ändert sich auch die Größe des Standortes nicht. Eine Nutzung zur Wohnbebauung war zu keinem Zeitpunkt der aktuellen Planung Gegenstand. 

Nein. Die Kita wird nicht durch KRH sondern durch Klax betrieben. Ein Zusammenhang zum Bauvorhaben besteht nicht.. Den Verantwortlichen im Standort liegen keine Informationen vor, dass die Kita-Plätz aufgrund des Teilneubaus verändert werden soll. 

Für das Krankenhaus gelten sehr hohe Schallschutzauflagen. Zudem wurde eine Lärmschutzwand zur Nachbarbebauung hin errichtet, so dass alle Anforderungen zum Lärmschutz der Umgebung erfüllt sind.

Nein.

Die Höhe der Lärmschutzwand basiert auf schalltechnischen Berechnungen, die festlegen, wie viel Schallschutz an den jeweiligen Abschnitten erforderlich ist. Deshalb variiert die Wandhöhe entlang der Von-Reden-Straße.

Da die Straße bergauf verläuft und tiefer liegt als das Krankenhausgelände, wirkt die Wand von der Von-Reden-Straße aus betrachtet etwas niedriger und erscheint etwa 3 bis 4 Meter hoch. 

Vom Krankenhausgelände aus ist sie dagegen rund einen Meter höher sichtbar. Diese unterschiedliche Höhe stellt sicher, dass der Schallschutz genau dort gewährleistet ist, wo er am dringendsten benötigt wird.

Die Höhe der Lärmschutzwand wird genau nach den erforderlichen Schallschutzvorgaben der Baugenehmigung geplant – sie ist so hoch, wie es für den Schutz nötig ist. 

Eine willkürliche oder zusätzliche Erhöhung einzelner Abschnitte ist nicht vorgesehen. Zudem kann eine höhere Wand an bestimmten Stellen Nachteile für andere Anwohnende bringen, etwa durch eine stärkere Sichtbehinderung oder Verschattung.

Die Lärmschutzwand beginnt am nordöstlichen Ende der Von-Reden-Straße und endet ungefähr auf Höhe des Haupteingangs des Robert-Koch-Klinikums Gehrden. Von dort verläuft sie in einem Bogen zum Klinikgebäude und folgt dabei im Wesentlichen der Zufahrtsstraße zum Klinikum.

Die Lärmschutzwand bewirkt eine deutliche Verringerung des Lärmpegels für die angrenzenden Wohngebäude an der Von-Reden-Straße. Sie senkt den Schallpegel, der von der Klinikzufahrt und dem angrenzenden Wirtschaftshof ausgeht, um bis zu 9 Dezibel (eine Reduzierung um bis zu 9 Dezibel bedeutet, dass der Lärmpegel für Anwohnende deutlich geringer wahrgenommen wird – eine Minderung um etwa 10 Dezibel empfinden Menschen als Halbierung der Lautstärke). 

Konkret bedeutet das: Die zulässigen Lärmwerte an den Wohnhäusern werden tagsüber auf maximal 52 Dezibel und nachts auf maximal 45 Dezibel begrenzt. Dadurch entsteht eine spürbare Reduzierung der Lärmbelastung für die Nachbarschaft. 

Der Bebauungsplan sieht vor, dass zur Optimierung der Geräuschsituation baulich-technische Maßnahmen umgesetzt werden. Die Lärmschutzwand wurde durch die Planung als Maßnahme zum Schallschutz vorgesehen. 

Neben der Lärmschutzwand an der Von-Reden-Straße werden weitere Maßnahmen umgesetzt, um den Lärm für die Nachbarschaft zu reduzieren:

  • Der Wirtschaftshof wird tiefer gelegt, sodass Arbeits- und Liefergeräusche weniger nach außen dringen.
  • Die Müllcontainer und Müllpressen im tiefliegenden Wirtschaftshof werden überdacht, um Geräusche beim Betrieb zu dämpfen.
  • Die Zufahrt zum Gelände erfolgt für Lieferverkehr und Krankentransporte über automatisch öffnende Schranken, sodass kein Lärm durch manuelle Bedienvorgänge entsteht. Das Personal erhält hierfür Chipkarten, mit denen sich die Schranken kontaktlos und geräuscharm öffnen lassen.

Lieferverkehr findet nachts nicht statt, um die Nachtruhe der Anwohnenden zu schützen.

Die lärmintensiven Arbeiten nahe der Wohnbebauung im Norden, wie Leitungsverlegungen, sind abgeschlossen.

Die Gründungs- und Bohrpfahlarbeiten sind ebenfalls abgeschlossen.

Für das Hauptgebäude wurden mehrere Hundert Pfähle eingebracht. Dabei handelt es sich nicht um fertige Pfähle, die in den Boden gerammt werden, sondern um vor Ort gebohrte Löcher, die anschließend mit Beton verfüllt werden. So entstehen die Pfähle direkt im Erdreich. Dieses Bohrverfahren verursacht keinen erhöhten Lärmpegel und deutlich weniger Vibrationen als herkömmliches Rammen. 

Die Pfähle wurden je nach Bodenbeschaffenheit etwa 7 bis 14 Meter tief gesetzt. Die genaue Tiefe variiert je nach Bodenverhältnissen bzw. ist abhängig von der Tragfähigkeit des Untergrunds.

Ja, es gilt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm). In der Regel sind Bauarbeiten bzw. Arbeiten mit lauten Geräten werktags zwischen 7 und 19 Uhr vorgesehen, an Sonn- und Feiertagen nicht. Die Baufirmen sind vertraglich verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten.

Maßnahmen wie das Einhausen lauter Maschinen (z. B. Kreissägen) werden eingesetzt, um die Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering zu halten.

Die Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete gelten im Wohngebiet selbst. In Bezug auf das benachbarte Krankenhaus ist die Bildung von Zwischenwerten zulässig. Dies wurde richterlich bestätigt. Deshalb orientiert sich die Planung an den Immissionsrichtwerten für Mischgebiete (45 Dezibel nachts). Diese Werte wurden von Gutachtern geprüft und gelten auch für einzelne Spitzenwerte bis 65 Dezibel als vertretbar. 

Das Wohnen in Mischgebieten mit solchen Werten ist üblich und stellt keine Gesundheitsgefährdung dar. Im Vergleich zur aktuellen Situation bedeutet das für die Anwohnerinnen und Anwohner eine spürbare Lärmreduzierung.

Im aktuellen Gebäude sind die Fenster der Entbindungsräume Richtung Wohngebiet manchmal geöffnet, wodurch Lärm nach außen dringen kann. Im Ersatzneubau werden die Zimmer mechanisch belüftet, sodass die Fenster dauerhaft geschlossen bleiben. Dadurch wird die Lärmbelastung für die Nachbarschaft deutlich reduziert. 

Zudem wird der Wirtschaftshof ins Untergeschoss verlegt und eine Lärmschutzwand errichtet. So sorgt das neue Gebäude dafür, dass der Lärm aus dem Klinikbetrieb möglichst gering bleibt.

Im Erdgeschoss werden die Endoskopie und ein ambulanter OP-Bereich untergebracht. Die erste Etage soll eine Station mit Patientenzimmern umfassen. In der zweiten Etage wird die Entbindungsstation eingerichtet. In der dritten Etage befinden sich wieder Patientenzimmer.

Im Erdgeschoss (Endoskopie und ambulanter OP-Bereich) endet der Betrieb abends, sodass dort keine Lichtemissionen nach außen auftreten. 

Die Beleuchtung in den Patientenzimmern ist nachts eher gedämpft, da die Patientinnen und Patienten überwiegend schlafen.

Mit einer Fertigstellung ist derzeit voraussichtlich 2029/30 zu rechnen, je nach Baufortschritt.


Der Ersatzneubau hält an allen Stellen die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen ein. Der Abstand variiert je nach Stelle. Ein möglicher Schattenwurf auf einzelne Wohngebäude entsteht nur in den Vormittagsstunden im Zeitraum der Wintersonnenwende.

Die Größe des Ersatzneubaus wird ca. 140m x 53m betragen. Grundsätzlich wird das neue Gebäude etwas größer sein als das Bisherige, vor allem, weil heutige Patientenzimmer größer geplant werden und jedes Zimmer ein eigenes Bad erhält. 

Dennoch bleibt das Bauvolumen vergleichbar, da das Gebäude im Wesentlichen die bestehende Nutzung übernimmt und moderner umgesetzt. Das Gebäude wird außerdem größere Innenhöfe erhalten, was das Volumen in der Wahrnehmung ebenfalls beeinflusst.

Auf der Baustelle werden verschiedene Maßnahmen angewendet, um Staub zu minimieren. Dazu gehört vor allem die Bewässerung des Bodens bei trockener Witterung und während staubender und Abbrucharbeiten. 

Die Baufirmen sind verpflichtet, Staubemissionen durch regelmäßige Reinigung und Befeuchtung der Flächen so gering wie möglich zu halten. Das ist besonders wichtig, da nahe der Baustelle Patientenzimmer und medizinische Bereiche liegen, die geschützt werden müssen.

Der Ersatzneubau ersetzt 2/3 des Bestandes. Der Rest bleibt erhalten und in Betrieb und die bereits vorhandene Infrastruktur (Strom, Wasser, Gas, Logistik) kann weiter genutzt werden. 

Zudem muss KRH seinem öffentlichen Versorgungsauftrag nachkommen und einen durchgehenden Betrieb während der Bauphase gewährleisten. 

Der Standort wurde bereits in den 1960er-Jahren von der Familie von Reden für den Klinikbau geschenkt. Ein Standortwechsel ist heute kaum realistisch, da neue Flächen nicht zur Verfügung stehen und darüber hinaus aufwendig umgewidmet und erschlossen werden müssten – ein Prozess, der rund zehn Jahre dauern kann.

Zudem wurde in den Jahren 2013 bis 2015 bereits rund 40 Millionen Euro in die Modernisierung und Ausstattung des Standorts investiert. Der bestehende Standort ist zentral gelegen, gut an den Verkehr angebunden und wirtschaftlich sinnvoll, sodass hier die dringend notwendige Modernisierung des Klinikums zügig umgesetzt werden kann.

Die Idee, ein völlig neues Krankenhaus auf freiem Gelände („grüne Wiese“) zu bauen, klingt zunächst attraktiv, wurde aber im Rahmen des B-Plan-Verfahrens gründlich geprüft und ist weder wirtschaftlich noch organisatorisch realistisch umsetzbar: 

  • Planungs- und Genehmigungsaufwand: Die Umwidmung und Erschließung einer neuen Fläche wäre sehr langwierig und komplex.
  • Flächenversiegelung: Es sollen möglichst keine neuen Flächen versiegelt werden, um Umwelt und Landschaft zu schützen. Bis 2030 soll die tägliche Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr auf unter 30 Hektar pro Tag sinken. Bis 2050 strebt die Bundesregierung eine Flächenkreislaufwirtschaft an, was bedeutet, dass keine neuen Flächen mehr für Siedlungs- und Verkehrsflächen verbraucht werden sollen – also ein Netto-Null-Flächenverbrauch.
  • Hohe Kosten: Der Aufbau kompletter Infrastruktur (Straßen, Leitungen, Technik) würde dreistellige Millionenbeträge kosten.
  • Standort und Anbindung: Neue Flächen liegen oft außerhalb der Stadt oder in Schutzgebieten und sind schlecht an Verkehr und städtische Strukturen angebunden.
  • Finanzierung: Ein neuer Standort ist in der landesweiten Krankenhausplanung nicht vorgesehen und würde keine Fördermittel erhalten.

Ja, vor der Entscheidung für den aktuellen Standort hat die Stadt Gehrden zusammen mit Fachplanern verschiedene Alternativflächen innerhalb der Kernstadt geprüft. Dabei wurde ein Mindestflächenbedarf von etwa 10 Hektar angesetzt, um Klinikgebäude, Technik, Zufahrten sowie Nebennutzungen wie Verwaltung oder Kita unterzubringen. 

Die Prüfung konzentrierte sich auf Flächen mit guter Verkehrsanbindung und Infrastruktur, weshalb ländliche Ortsteile nicht berücksichtigt wurden. Es ist klar, dass bzgl. der Standortwahl Konflikte zu umliegenden Nutzungen zu erwarten sind. Die eigentlichen Gründe warum potenzielle Fläche nicht genutzt werden sind: 

  • Lage in Landschafts- oder Naturschutzgebieten, die Bebauungen verhindern oder erschweren
  • Zu geringe Fläche oder fehlende Erweiterungsmöglichkeiten
  • Grundstücke sind meist in Privateigentum und nicht kurzfristig verfügbar
  • Schwierige oder kostspielige Erschließung, z. B. Zufahrten und Leitungen

Daher standen keine geeigneten, kurzfristig bebaubaren Alternativstandorte zur Verfügung, die die Anforderungen des Klinikums erfüllen.

Ein Ersatzneubau in Richtung Wald ist nicht möglich, da ein Schutzabstand zum Wald eingehalten werden muss und der Wald als geschützter Grünraum nicht überplant werden darf. Eine Verschiebung des Ersatzneubaus um 20 Meter Richtung Kita ist ebenfalls nicht möglich.

Der Neubau wurde bereits so nah wie rechtlich erlaubt an die Kita herangerückt. Weitere Verschiebungen würden die vorgeschriebenen Abstandsflächen zur Kita verletzen sowie die notwendigen Feuerwehrzufahrten und Umfahrungen des Gebäudes beeinträchtigen.

Nach dem Abriss des Bestandsgebäudes wird die Fläche größtenteils begrünt und als Grünfläche genutzt. Eine Bebauung ist gemäß aktuellem B-Plan nicht erlaubt und nicht geplant.

Im Bebauungsplan ist vorgesehen, dass bei Bedarf bis zu 35 Mitarbeiter*innenparkplätze auf einem Teil der Fläche entstehen können. Diese sollen helfen, den Parkdruck zu reduzieren und sind bereits in den Lärmschutzberechnungen berücksichtigt. Der Parkplatz wäre tagsüber für Klinikpersonal vorgesehen und ist eine mögliche zukünftige Maßnahme. Der Parkplatz ist noch nicht Teil des aktuellen Bauprojekts, sondern eine mögliche zukünftige Maßnahme zur Verkehrsentlastung im gesamten Stadtbereich. 

Ein Schwerpunktversorger (ein Begriff, der im Rahmen der Krankenhausreform des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Lauterbach definiert wurde) ist ein Krankenhaus der dritten Versorgungsstufe, welches über die Grundversorgung hinaus spezialisierte und komplexe Behandlungen anbietet. Es verfügt über spezialisierte Fachabteilungen, moderne Technik und erfahrene Ärzt*innen, um schwere Krankheitsfälle zu versorgen, die kleinere Krankenhäuser nicht abdecken können. 

Das KRH Klinikum Robert Koch Gehrden wird als Schwerpunktversorger erhalten und modernisiert. Dabei geht es nicht um Wachstum, sondern vor allem um den Erhalt und die langfristige Sicherung des Standorts.

 Der Begriff „Schwerpunktversorger“ bedeutet, dass das Krankenhaus bestimmte medizinische Fachgebiete besonders gut abdeckt – also gezielte „Schwerpunkte“ setzt. So stellt es sicher, dass wichtige, spezialisierte Leistungen für die Region dauerhaft verfügbar bleiben.

Das KRH Klinikum Robert Koch Gehrden ist ein zentraler Bestandteil der Medizinstrategie 2030 des Klinikums Region Hannover (KRH). Die Strategie verfolgt das Ziel, medizinische Leistungen regional sinnvoll zu bündeln und Fachschwerpunkte zu stärken, um eine hochwertige und zukunftsfähige Versorgung sicherzustellen.

Im Rahmen dieser Strategie übernimmt das KRH Klinikum Robert Koch Gehrden bereits spezialisierte Aufgaben, etwa in der Neurologie und Kardiologie. So ist derzeit geplant, dass die neurologische Frührehabilitation und weitere spezialisierte Leistungen an den Standort in Gehrden verlagert werden, um die Versorgung zu konzentrieren und zu verbessern. 

Der Neubau des Klinikums wird fortgesetzt, um moderne, auf die aktuellen medizinischen Anforderungen abgestimmte Räume und Technik zu schaffen. Diese Entwicklung ist Teil der landesweiten Krankenhausplanung und sichert die medizinische Versorgung im Süden der Region, insbesondere nach der Schließung des Klinikstandorts Springe. 

Damit übernimmt das KRH Klinikum Robert Koch Gehrden als Schwerpunktversorger eine wichtige Rolle in der regionalen Daseinsvorsorge.

Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus wird die Anzahl der Betten im KRH Klinikum Robert Koch Gehrden bei 349 liegen – genauso wie aktuell (Stand 2024). Die Anzahl der Betten ist im Niedersächsischen Krankenhausplan 2022 festgelegt. 

Zukünftig kann die Bettenzahl je nach landesweiter Krankenhausplanung weiter sinken, da die Zahl der Krankenhausbetten deutschlandweit und auch in Niedersachsen tendenziell zurückgeht.

Nein, mit einem höheren Patientenaufkommen ist nicht zu rechnen. Die Bettenzahl bleibt gleich, sodass der Neubau den bisherigen Betrieb ersetzt, ohne dass mehr Patienten behandelt werden. Gründe dafür sind:

  • Der allgemeine Trend sinkender Patient*innenzahlen durch kürzere Aufenthalte und neue Behandlungsmethoden.
  • Die landesweite Abnahme der Krankenhausbetten.
  • Das Patient*innenaufkommen am Standort Gehrden ist seit Jahren stabil.
  • Nur bei starkem Bevölkerungswachstum in Gehrden könnte sich das ändern – aktuell ist das aber nicht zu erwarten

Ja, die Anzahl der Mitarbeitenden bleibt ungefähr gleich. Sie richtet sich vor allem nach den gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeschlüsseln, also zum Beispiel wie viele Pflegekräfte pro Patientin bzw. Patient benötigt werden. 

Mehr Teilzeitstellen können dazu führen, dass mehr Personen angestellt sind, ohne dass mehr Vollzeitstellen oder mehr Mitarbeitende gleichzeitig vor Ort sind.

Das Besucheraufkommen ist abhängig von der Bettenanzahl gemäß des Niedersächsischen Krankenhausplans.

Es ist davon auszugehen, dass die durchschnittlichen Liegezeiten sinken und insgesamt weniger Patientinnen und Patienten kommen. Auch pro Bett ist keine höhere Besucherzahl zu erwarten. Hinzu kommt eine generelle gesellschaftliche Entwicklung, dass weniger Krankenhausbesuche stattfinden als früher.

Grundsätzlich ist geplant, die Neurologie zu stärken. Ein Beispiel dafür ist die bessere Versorgung von Schlaganfallpatienten. Es sollen aber keine komplett neuen Angebote entstehen, sondern die bisherigen neurologischen Leistungen werden ausgebaut und verbessert. Die anderen Abteilungen bleiben in etwa so groß wie bisher. Es wird keine Abteilung geschlossen. 

Allerdings kann es sein, dass Betten innerhalb des Krankenhauses umverteilt werden. Das bedeutet: Wenn die Neurologie mehr Betten bekommt, haben andere Abteilungen entsprechend weniger Betten zur Verfügung, weil insgesamt keine zusätzlichen Betten geplant sind (es ist also ein Nullsummenspiel). 

Welche Abteilungen am Ende genau größer oder kleiner werden, hängt davon ab, welche Leistungsspektren dem Krankenhaus durch das Land zugeteilt werden. Daher können sich die Festlegungen noch ändern. 

Außerdem spielt die Verfügbarkeit von Fachkräften eine wichtige Rolle. Wenn Ärztinnen, Ärzte oder Pflegekräfte gehen oder neu dazu kommen, kann sich das ebenfalls darauf auswirken, wie groß eine Abteilung wird.

Für den Wirtschaftshof wurden verschiedene Standorte auf dem Klinikgrundstück geprüft. Die südliche Fläche schied aus, da dort kein Platz aufgrund der notwendigen Feuerwehrumfahrt ist, sich die Kindertagesstätte in der Nähe befindet und die Zufahrt aufgrund der Straßenführung sowie der Hanglage nicht realisierbar wäre.

Nur im Norden des Neubaus gibt es genügend Raum für den Wirtschaftshof und eine geeignete Zufahrt. Die Nordostecke liegt auf einem niedrigen, ebenen Bereich, der eine einfache Anfahrt für LKWs ermöglicht. Würde der Wirtschaftshof weiter hinten gebaut, wäre eine sehr steile Abfahrt (ca. 10 Meter Höhendifferenz) direkt neben dem Kindergarten nötig, was baulich kaum umsetzbar wäre. 

Zudem kann der Wirtschaftshof am geplanten Standort tiefergelegt gebaut werden, was die Lärmbelastung für die Umgebung verringert. 

Der Ver- und Entsorgungsbereich ist bewusst nahe an der Zufahrt angeordnet, um logistisch effiziente Abläufe zu ermöglichen. Der Ver- und Entsorgungsbereich ist komplett überdacht und mit Schallschutzdach ausgestattet. 

Nachts gilt ein Zufahrtsverbot für den Wirtschaftshof, um die Immissionswerte in den angrenzenden Wohngebieten einzuhalten.

Insgesamt wurde die Nordostecke als praktischste und realistisch umsetzbare Lösung gewählt, unter Berücksichtigung von Sicherheit, Erreichbarkeit, baulichen Rahmenbedingungen und Lärmschutz.

Der Notdienstverkehr wird voraussichtlich auf einem ähnlichen Niveau bleiben. Zwar wird die Neurologie ausgebaut, wodurch mehr Notfälle in diesem Bereich aufgenommen werden können (z. B. Schlaganfälle), jedoch handelt es sich dabei vor allem um Verlagerungen innerhalb des bestehenden Versorgungssystems und nicht um zusätzliche Fälle.

Die Gesamtzahl der Notfälle am Klinikum wird sich daher nicht wesentlich erhöhen. Auch die Verkehrsbelastung durch Rettungsfahrzeuge wird sich durch die geänderte Abteilungsverteilung nicht spürbar verändern.

Die Verkehrszahlen wurden nicht während der Corona-Zeit erhoben, sondern bereits davor. Es wurden Erstmessungen und weitere Nachmessungen durchgeführt und aufeinander abgestimmt. Die Daten stammen von einem Verkehrsplaner der Stadt und wurden mehrfach geprüft und bestätigt, auch vor Gericht. Daher gelten sie als belastbar und repräsentativ. Die Argumentation, die Zahlen seien wegen Corona nicht aussagekräftig, trifft hier nicht zu.

Über verkehrsberuhigende Maßnahmen entscheidet die Stadt, nicht das KRH. Solche Anliegen können in Bürgerstunden oder Ratsinformationen der Stadt Gehrden direkt vorgebracht werden, damit sie in den zuständigen Gremien beraten werden können.

Es gibt regelmäßig Ratsinformationen, an denen alle Fraktionen teilnehmen und bei denen Bürger*innen ihre Anliegen einbringen können. Das KRH selbst hat hier keine direkte Einflussmöglichkeit, unterstützt jedoch Maßnahmen, die zu einer höheren Zufriedenheit der Anwohnenden beitragen. Dienstanweisungen für LKWs und Verkehrsregelungen bestehen bereits. Verstöße müssen durch die zuständigen Behörden geahndet werden. 

Für die Bauphase wurde ein Baustellenlogistikkonzept erstellt. Dieses sieht unter anderem vor:

  • Baustellenverkehr erfolgt nur über die definierten Zufahrts- und Ausfahrtswege (Zufahrt über die Robert-Koch-Straße, Ausfahrt über die Franzburger Straße). 
  • Bei Arbeitsschritten mit erhöhtem Lieferverkehr, wie beispielsweise der Anlieferung von Beton für umfangreiche Betonagen, wird außerhalb der Ortschaft ein Parkplatz beziehungsweise Warteplatz für die LKW eingerichtet. Von dort werden die LKW gezielt auf das Baustellengelände gerufen, sobald sie abgefertigt werden können. Auf diese Weise wird verhindert, dass sich lange LKW-Schlangen auf der Zufahrtsstraße bilden, und die Lärmbelästigung für Patientinnen und Patienten sowie Anwohnende wird auf ein Minimum reduziert.
  • Baufahrzeuge parken auf dem Baustellengelände und blockieren keine regulären Besucher- oder Mitarbeiterparkplätze.

Baustellenverkehr lässt sich nicht vollständig vermeiden, jedoch sollen Staus und längeres Stehen mit laufendem Motor direkt vor Wohnhäusern vermieden werden. 

Sollte es dennoch zu Problemen kommen, wird mit den beteiligten Firmen gesprochen, um Fehlverhalten umgehend zu unterbinden. Das Baulogistikkonzept enthält auch Verkehrsprognosen für die Bauzeit und wurde der Stadt vorgestellt. 

Sollten darüber hinaus zusätzliche Regelungen oder Anpassungen notwendig sein, werden diese geprüft und bei Bedarf umgesetzt. Das Thema Baustellenverkehr ist somit bereits in den Planungen berücksichtigt und wird fortlaufend beobachtet.

Ja, verschiedene verkehrslenkende Maßnahmen sind geplant. Dazu gehören eine bessere Beschilderung ab dem Ortseingang Gehrden, um den Verkehr gezielt zur Klinikzufahrt zu lenken und Wohngebiete zu entlasten. Das Klinikum arbeitet dabei eng mit der Stadt zusammen, um die bestehende Beschilderung zu prüfen und zu optimieren.

Eine Adressänderung in Robert Koch Straße 1 zur Begünstigung des Verkehrs über die Robert-Koch-Straße wurde ebenfalls geprüft, bei der Stadt vorgeschlagen und durch diese umgesetzt. 

Die Zuständigkeit für Verkehrssteuerung liegt bei der Stadt und teilweise bei der Region. Das Klinikum bleibt im Austausch mit den zuständigen Stellen und unterstützt Maßnahmen, die den Verkehr verbessern.

Die Haltestelle wurde versetzt, um die Nachbarschaft zu entlasten. Die frühere Position führte zu erhöhtem Verkehrsaufkommen, was durch die neue Lage verbessert werden konnte. 

Vor Baubeginn wird der aktuelle Zustand der Straßen durch eine Beweissicherung genau dokumentiert. Anschließend wird gemeinsam mit der Stadt und der Region bewertet, welche Schäden tatsächlich durch die Baustelle entstanden sind und welche bereits vorhanden waren. Die Kostenübernahme wird dann fair zwischen allen Beteiligten abgestimmt. 

Das KRH trägt nicht automatisch die alleinige Verantwortung für Sanierungskosten. Die Franzburger Straße ist bereits in einem schlechten Zustand, und es gibt Überlegungen, Sanierungsarbeiten erst nach Abschluss der Baustelle durchzuführen. Konkrete Details zur Kostenverteilung müssen noch mit der Stadt geklärt werden.

Der Bau einer neuen Verbindungsstraße ist unter den aktuellen Bedingungen sehr unwahrscheinlich. Direkt am Waldstück beginnt ein Landschaftsschutzgebiet, in dem keine Straße gebaut werden darf. 

Die Planung und Realisierung einer solchen Straße ist sehr komplex und kann nicht allein von der Stadt umgesetzt werden. Zuständigkeiten für Verkehrszeichen und Straßenbau sind verteilt auf Stadt, Land und Bund, was weitere Hürden schafft. Aus rechtlichen, planerischen und finanziellen Gründen ist daher nicht zu erwarten, dass eine solche Maßnahme innerhalb der nächsten 10 bis 20 Jahre realisiert wird.

Ja, die Anzahl der Parkplätze auf dem neuen Parkplatz ist ausreichend. Der neue Parkplatz entspricht allen geltenden Normen für Stellplatzgrößen und Fahrgassen. 

Zusätzlich werden vorhandene Bestandsparkplätze instandgesetzt und weitere Stellplätze auf dem Krankenhausgelände geschaffen. Die neuen Parkplätze verteilen sich über insgesamt drei Anlagen, so dass sie näher am Bedarf sind (Besuchende, Verwaltung, Notaufnahme). 

Insgesamt erhöht sich die Zahl der verfügbaren Parkplätze im Vergleich zur aktuellen Situation nach Abschluss der Bauarbeiten um 7 Stück. 

Das Parken in den Seitenstraßen ist legal, da es sich um öffentlichen Straßenraum handelt, führt aber oft zu Konflikten mit Anwohnenden. Eine mögliche Regulierung wäre die Einführung von Anwohnerparken, was jedoch in der Vergangenheit auch von Anwohnenden abgelehnt wurde. 

Aus Sicht der Verantwortlichen sind der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und die Förderung der Fahrradnutzung die besten Mittel, um den Parkdruck zu reduzieren. Zudem hat die Bauaufsicht darauf geachtet, dass ausreichend Parkplätze direkt am Krankenhaus bereitstehen, um Parksuchverkehr in den Seitenstraßen zu minimieren.

Es gab Überlegungen, auf dem öffentlichen Parkplatz ein Parkdeck zu bauen. Für den Bau wäre ein geändertes Planungsrecht – also ein neuer Bebauungsplan – notwendig gewesen. 

Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wurde zwar zunächst gefasst, jedoch im Stadtrat Gehrden abgelehnt. Somit fehlte die politische Mehrheit für das Projekt, und der Bau eines Parkdecks wurde nicht weiterverfolgt. Die Entscheidung erfolgte auf politischer Ebene im Rahmen des demokratischen Prozesses.

Wenn Baustellenfahrzeuge Einfahrten blockieren, melden sich Anwohnende bei der zuständigen Ansprechperson oder rufen die Notfallnummer an. Die Nummer wird vor Ort bekanntgegeben, sobald eine Firma mit der Baustellenlogistik beauftragt ist.

Das Bauvorhaben greift nicht in den Grundwasserhaushalt ein und führt nicht zu einer Grundwasserabsenkung. Es wird nur Bauwasser abgepumpt, das als Schichten- oder Sickerwasser im Hang vorhanden ist – kein richtiges Grundwasser. Größere Eingriffe wie Grundwasserabsenkungen mittels Spundwänden oder Pumpanlagen sind nicht geplant und finden nicht statt. 

Auch besteht keine Gefahr für die Häusersubstanz durch Bodenveränderungen, Absacken oder hydrologische Effekte. 

Die Baugrube wird trocken gehalten, ohne das Grundwasser zu beeinflussen. Insgesamt sind keine erkennbaren Risiken für Bäume oder Gebäude in der Nachbarschaft zu erwarten.

Vor Baubeginn wird der Zustand der unmittelbaren Nachbargebäude durch eine Bestandserfassung dokumentiert. Ein größerer Umkreis wird normalerweise nicht erfasst, da Schäden in größerer Entfernung als sehr unwahrscheinlich gelten. 

Sollten später Schäden festgestellt werden, wird geprüft, ob der Bauherr oder die ausführende Firma verantwortlich ist. Ansprechpartner sind das KRH als Bauherrin und die ausführenden Unternehmen. 

Das Projekt verfügt über einen Versicherungsschutz, der mögliche Schäden abdeckt. Die Haftung und Kostenübernahme richten sich nach dem Verursacherprinzip.

Die aktuellen Baukosten werden auf über 200 Millionen Euro geschätzt. Kostensteigerungen resultieren aus allgemeinen Baupreissteigerungen während der Realisierung.

Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch Fördermittel von Land und Region sowie Eigenmittel des KRH als Träger. Die Zuweisungen und Kostendeckung sind unter anderem durch das Krankenhausgesetz geregelt. 

Neubauten sind langfristig wirtschaftlicher als der Betrieb alter Gebäude, zum Beispiel durch niedrigere Energie- und Instandhaltungskosten. 

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