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Ihre Entlassung aus dem Klinikum

Mit Beginn der Behandlung ist unser Blick auch bereits auf die Zeit nach Ihrer Entlassung gerichtet. Das Entlassungsmanagement im KRH sorgt für einen strukturierten Übergang vom Krankenhausaufenthalt in nachfolgende Versorgungsangebote. Dafür ermitteln qualifi zierte Mitarbeiter*innen des KRH in einem persönlichen Gespräch bereits zu Beginn Ihres stationären Aufenthaltes einen konkreten Versorgungsbedarf. Gerne können Sie oder eine Person Ihres Vertrauens aktiv den Kontakt zu den Mitarbeiter*innen der Sozialen Dienste aufnehmen. Bei einem konkreten nachstationären Hilfebedarf erhalten Sie zeitnah Informationen über die verschiedenen Versorgungsangebote.

Unsere Mitarbeiter*innen der Sozialen Dienste beraten Sie gerne und stimmen mit Ihnen gemeinsam, nach der schriftlichen Einwilligung zum Entlassungsmanagement, ein für Sie und Ihre An-/Zugehörigen passendes Versorgungskonzept ab.

Entlassungsmanagement im KRH – was bedeutet das?

Bereits am Tag Ihrer stationären Aufnahme (sei es als Notfall oder als geplanter Aufenthalt) beginnen wir in den interprofessionellen Behandlungsteams (Ärzt*innen, Pfl egekräfte, Soziale Dienste, etc.) mit Ihrer Entlassungsplanung.

Welche Unterstützung erhalten Sie von uns?

  • zeitnahe, individuelle und umfassende Beratung in einem persönlichen Gespräch Berücksichtigung Ihres Wahlrechtes in Bezug auf die Anbieter von Versorgungsleistungen, ggf. Ausnahme bei AHB und Reha durch Vorgaben Ihres Versicherers
  • fachkompetente Einschätzung, Beratung und bei Bedarf auch Organisation von pflegerischen und nicht-pflegerischen Versorgungsleistungen
  • bei nachstationärem Versorgungsbedarf zeitnahe Beantragung eines Pflegegrades in Absprache mit Ihnen und / oder Ihren An-/Zugehörigen
  • Sicherheit im Entlassungsprozess und Informationen zum Entlassungszeitpunkt, in der Regel 24 Stunden vorher Welche Unterstützung erhalten Sie von uns?

… und darüber hinaus?

  • Wir informieren Sie gerne über die einzelnen Schritte unseres Entlassungsprozesses. Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Krankenhausaufenthalt an die im Entlassungsbrief genannten Ansprechpartner.
  • Wir arbeiten kooperativ mit allen an Ihrer Nachsorge beteiligten Ärzt*innen (Haus- und Fachärzt*innen), ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken und Sanitätshäusern zusammen. Dadurch können wir bei Bedarf einen reibungslosen Übergang von der stationären Krankenhausbehandlung hin zu z. B. einer ambulanten Versorgungsform, aber auch stationären Pflegeeinrichtungen sicherstellen.
  • Stellen wir bei Bedarf die Versorgung mit Hilfsmitteln im gesetzlichen Rahmen sicher.

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